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Stromzählerablesung 2020
Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH: So können Haushalte in diesem Jahr
ihren Zählerstand übermitteln
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat LVN die Zählerablesung für dieses Jahr angepasst und bietet den
Haushalten verschiedene Möglichkeiten an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten
Ableser, die sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 28. Dezember und 11. Januar die
Haushalte kontaktieren.
- Wer möchte, kann den Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den
Stromzähler wie gewohnt ablesen lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter
unternehmen.
- Wer seinen Zählerstand lieber selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den
Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen.
- Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen
notwendigen Informationen um den Zähler selbst abzulesen.
- In einigen Fällen wird LVN Haushalte auch direkt per Brief informieren und um eine
Selbstablesung bitten. Dies ist vor allem in Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte der
Fall.
In diesem Jahr wird teilweise auch mit einem neuen Ableseverfahren gearbeitet: Einzelne Ableser
sind mit einer Handy-App statt gedruckten Ableselisten unterwegs. Für den Kunden ändert sich
dadurch nichts.
Bei dem Angebot der Zählerablesung durch die Ortsbevollmächtigen wird auf die konsequente
Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln geachtet: Die Ortsbevollmächtigten
tragen Mund-Nasen-Schutz und achten auf ausreichend Abstand. Sie können sich mittels einer
Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat,
kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit
zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.
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