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Volkstrauertag während der Corona-Pandemie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mitglieder des Pfarrgemeinderates,
sehr geehrte Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,


der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag in Deutschland und gehört zu den „stillen Tagen“. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Advent begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Der Volkstrauertag ist darüber hinaus zu einem Tag der Mahnung hinsichtlich Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden. Alljährlich gedenken auch wir in unserer Gemeinde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Die Vereinsvorstände, Vereinsmitglieder und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren sowie des Krieger- und Soldatenvereins Rettenbach und Veteranenvereins Harthausen unterstützen die Zeremonie seit vielen Jahren.
Unter Einhaltung der Vorgaben und nach aktuellem Stand können wir das Gedenken in veränderter Form abhalten.
 


In „St. Ulrich Rettenbach“ findet der Volkstrauertag am Samstag, den 14. November um 18.30 Uhr mit einem Gottesdienst statt. In der Kirche dürfen maximal 70 Personen Platz nehmen. Im Rahmen dieses Gottesdienstes gedenken wir der Opfer von Rettenbach und Harthausen.
Ein Gottesdienst in der St.-Alexander-Kirche in Harthausen ist aufgrund der Größe nicht möglich. Kommen Sie bitte deshalb zum oben genannten Gottesdienst in die St.-Ulrich-Kirche Rettenbach.
In „St. Leonhard Remshart“ findet der Volkstrauertag am Sonntag, den 15. November um 18.30 Uhr mit einem Gottesdienst statt. In der Kirche dürfen maximal 30 Personen Platz nehmen.
In Absprache mit unserem Herrn Diakon Upali Fernando können dieses Jahr nicht alle Fahnenabordnungen an den Gottesdiensten teilnehmen. Die Fahnen des Krieger- und Soldatenvereins Rettenbach und des Veteranenvereins Harthausen dürfen in der Kirche aufgestellt werden.
Die Kranzniederlegungen finden im kleinen Rahmen statt.
Bitte denken Sie an das Tragen des Mund- und Nasenschutzes und an die Abstandsregelung.
Ein geselliges Beisammensein nach den Gedenkfeiern, so wie in den Vorjahren, ist nicht zulässig!


Sandra Dietrich-Kast                                     Alexander von Riedheim
Bürgermeisterin                                           2. Bürgermeister


 



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