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Aktuelles aus dem Rettenbacher Gemeinderat
Sitzung vom 21. Februar 2022: Kindergartengebühren und eine Aufwandsentschädigung für unsere Referenten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn es darum geht, die Kindergartenbeiträge anzupassen, dann kann das schnell zu Diskussionen führen. Auf der einen Seite möchte jede Kommune eine bestmögliche Kinderbetreuung anbieten, auf der anderen Seite stehen steigende Sach- und Personalkosten dem gegenüber. Auch in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Februar stand dieses Thema auf der Tagesordnung.
Der Träger unseres Kinderhauses St. Raphael, die katholische Kirchenstiftung St. Simpert, war mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, dort eine Anpassung der Beiträge vorzunehmen. Das Gremium hat dem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Zum neuen Kindergartenjahr 2022/2023 werden sich bei den Kindergartenkindern die monatlichen Gebühren um maximal vier Euro je Buchungskategorie erhöhen, bei den Krippenkindern werden es bis zu fünf Euro sein. Ich denke, diese minimale Steigerung ist vertretbar, zumal die Eltern durch den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern, viele auch durch das Krippengeld, wiederum entlastet werden. Zudem haben wir mit unserem Kinderhaus St. Raphael und seinem Team eine Einrichtung, auf die wir sehr stolz sind.
Etwas auseinander gingen die Meinungen darüber, ob unsere Referentinnen und Referenten künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Sicherlich, für ein bestimmtes Referat zuständig zu sein, ist ein Ehrenamt. Aber die Bevölkerung erwartet dazu auch einen entsprechenden Einsatz, egal, ob es sich um unsere Kinder- und Jugendbeauftragte oder unsere Kulturreferentin, den Seniorenbeauftragten, den Verkehrsbeauftragten oder unseren Wald- und Wegebaumeister handelt. All diese Tätigkeiten erfordern einen zusätzlichen und manchmal enormen Zeitaufwand. Ich meine, wir haben mit einer jährlichen Entschädigung in Höhe von 120 Euro, die auch eine gewisse Anerkennung widerspiegeln soll, einen guten Mittelweg gefunden.
Für unseren Bebauungsplan „Am Burgstall“, der ein sogenanntes „allgemeines Wohngebiet“ vorsieht, hat das Gremium eine Änderung insoweit beschlossen, dass künftig unter Berücksichtigung unserer Stellplatzsatzung auch Ausnahmen zulässig sind. Bei Doppelhaushälften sind maximal zwei Wohneinheiten zugelassen. Damit ist der Betrieb von Ferienwohnungen grundsätzlich möglich, es ist jedoch sowohl eine Ausnahme hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplans als auch eine Nutzungsänderung zu beantragen.
Für die Versorgung unseres neuen Baugebiets „Am Hirtenbach“ mit Erdgas hat der Gemeinderat mit der Schwaben Netz GmbH eine Erschließungsvereinbarung getroffen, womit die Möglichkeit eines Erdgasanschlusses sichergestellt ist.
Das Jahr 2022 hat gerade einmal begonnen und es hat gezeigt, dass uns die in den kommenden Monaten anstehenden Aufgaben alle fordern werden. Ich wünsche mir, liebe Bürgerinnen und Bürger, dass wir diese wieder gemeinsam bewältigen.
Mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus
Ihre
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
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