Alle Serviceleistungen erledigen Sie in der Geschäftsstelle der VGem. Offingen, Marktstr. 19, 89362 Offingen (Rathaus Offingen)



Der nächste Winter kommt bestimmt

Vorsorglicher Hinweis auf Ihre Bürgerpflichten


Für das Räumen und Streuen der Gehwege sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die Gehwege sind bei Schnee und Schnee- und Eisglätte begehbar zu halten. Diese Sicherungspflicht besteht werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte. Bei Dauerschneefall muss in angemessenen Zeitabständen geräumt und gestreut werden.

Gestreut werden darf nur mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand. Wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen, kann die Kommune das Streusalzverbot aufheben. Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie dann auf dieser Seite. Auf Treppen und Rampen ist Tausalz erlaubt.

Unser Tipp: Sie können sich auch kostenlos an den bekannten Standorten der Streusandkisten eindecken bzw. beim Bauhof.

 

Denken Sie bitte auch daran, bei einsetzendem Tauwetter denSchnee und das Eis aus den Fahrbahnbegrenzungen/Hochbordsteinen zu beseitigen, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann. So wird vermieden, dass bei erneutem Frost Wasser zu gefährlichen Eisflächen gefriert.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe !



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