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Aus dem Gemeinderat vom 22.03.2021

So wird die Sanierung des Kanalsystems verlaufen. Auch die Neufassung einer Stellplatzsatzung wurde beschlossen.

Im vergangenen Jahr hatte sich der Gemeinderat bereits intensiv mit der Sanierung der Kanäle auseinandergesetzt. In der Sitzung am 22. März stellte Ralph Mimler von der Firma RIWA die Vorgehensweise, die in mehreren Bauabschnitten erfolgen wird, vor. Noch in diesem Jahr wird im Ortsteil Remshart sowie in der St.-Alexander-Straße im Ortsteil Harthausen mit den Maßnahmen begonnen. Sie erfolgen in geschlossener Bauweise; es werden keine Straßen geöffnet, womit keine Beeinträchtigung des Verkehrs entsteht. Rund 260 000 Euro brutto betragen die Kosten. Parallel dazu werden die Planungen für den zweiten Bauabschnitt, der in offener Bauweise erfolgt, durchgeführt. Dies betrifft die Kirchgasse im Ortsteil Remshart sowie den Regenwasserkanal in der Hauptstraße im Ortsteil Rettenbach. Baubeginn wird im Frühjahr nächsten Jahres sein. Die Kosten betragen rund 290 000 Euro brutto. Die weiteren Maßnahmen erfolgen wieder in geschlossener Bauweise in mehreren Bauabschnitten und in Absprache mit der Gemeinde – auch im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Budget. Die Gesamtkosten betragen etwa 1,5 Millionen Euro. Dem gegenüber steht ein intaktes Kanalsystem für die nächste Generation, ein zweifelsohne wichtiges Wirtschaftsgut mit einer Gesamtlänge von 22 Kilometern und einem Wert von umgerechnet 16,5 Millionen Euro, wie Mimler betonte.
 



 


Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage bezüglich der Straßenkategorien wurde die Neufassung der Reinigungs- und Sicherungsverordnung beschlossen. Sogenannte sehr stark befahrene Straßen (Gruppe A) gibt es in Rettenbach nicht. Unter die Gruppe B fallen die Hauptstraße, die Silbermannstraße, ein Teilstück der St.-Leonhard-Straße und die Von-Riedheim-Straße. In Harthausen sind dies die Schloßstraße, die Störchenriedstraße, die Rettenbacher Straße und die St.-Alexander-Straße und in Remshart sind es die Straßen An der Staatsstraße, die Mühlstraße sowie der Waldweg. Neben vorhandenen Geh- und Radwegen sowie von Grün- und von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen, erstreckt sich die Reinigung bis zu den Fahrbahnrändern, bei allen anderen Straßen (Gruppe C) zusätzlich bis zur Fahrbahnmitte.
Einstimmig wurde auch die Neufassung einer Satzung über den Nachweis, die Anzahl, die Herstellung und die Gestaltung von Stellplätzen beschlossen. Bürgermeisterin Sandra Dietrich-Kast sprach auf die wiederkehrende Problematik beim Winterdienst infolge parkender Fahrzeuge, wie auch bei der Behandlung von Bauanträgen mit nicht auseichend ausgewiesenen Stellplätzen, an. Unter anderem sind künftig bei Neubauten von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, bezogen auf je eine Wohnung, zwei Stellplätze nachzuweisen. Bei Mehrfamilienhäusern sind für Wohnungen bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz, bis 80 Quadratmeter 1,5 Stellplätze, bis 120 Quadratmeter zwei Stellplätze und darüber hinaus drei Stellplätze erforderlich. Ab acht Wohneinheiten sind zusätzlich Besucherstellplätze herzustellen. Eine Ablösevereinbarung beinhaltet die Satzung nicht. Die Satzungen der Gemeinde Rettenbach können auch auf der Internetseite www.gemeinde-rettenbach.de eingesehen werden.

Ärger wegen Verunreinigungen durch Hundekot

Ein Gemeinderatsmitglied brachte vor, dass er vermehrt von Eltern auf die Verunreinigungen auf Rad- und Gehwegen durch die Hinterlassenschaften von Hunden angesprochen worden. Selbst der Vorgarten der Kindertagesstätte sei davon betroffen. Aus dem Gremium wurde hinzugefügt, dass die Gemeinde signalisieren sollte, dass sie dies nicht toleriere. Der Rettenbacher Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Erheben eines Ordnungsgelds bei einem nicht ordnungsgemäßen Entsorgen von Hundekot auseinandersetzen. Bürgermeisterin Dietrich-Kast betonte allerdings auch: „Die meisten Hundebesitzer verhalten sich vorbildlich“.
 



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