Alle Serviceleistungen erledigen Sie in der Geschäftsstelle der VGem. Offingen, Marktstr. 19, 89362 Offingen (Rathaus Offingen)



Parken von Fahrzeugen in den Wintermonaten

Die Fahrzeughalter werden gebeten, ihre Autos im Bereich der eigenen Grundstü-cke abzustellen bzw. so zu parken, dass die Räum- und Streufahrzeuge nicht be-hindert werden. Parkende Fahrzeuge erschweren die ohnehin nicht leichte Arbeit des Winterdienstes erheblich. Bedenken Sie bitte, dass die geparkten Fahrzeuge umfahren werden müssen und somit zwangsweise die Straße nicht vollständig von Schnee und Eis befreit werden kann.

Ich bitte deshalb dringend, vor allem in den Wintermonaten, nach Möglichkeit die Fahrzeuge auf privaten Flächen zu parken, um ein sicheres Durchkommen des Winterdienstes zu ermöglichen.

Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, so bitte ich Sie, für das Abstellen der Fahrzeuge nur eine Straßenseite zu benutzen. Die Durchfahrt für das Räum- und Streufahrzeug muss mindestens 3,00 m breit sein.
 




« zurück
 

Interne Links



Externe Links