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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Rettenbach
für den Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand von Rettenbach, westlich der Sankt-Leonhard-Straße“.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.
Das Bebauungsplangebiet liegt westlich der Sankt-Leonhard-Straße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem Übersichtslageplan entnommen werden. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Zimmer 11, Marktstr. 19, 89362 Offingen, während folgender Zeiten:
Montag 08:00 – 12:15 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr (nach vorheriger
Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr (nach vorheriger
Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 – 12:15 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag 08:00 - 12:15 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Rettenbach unter www.gemeinde-rettenbach.de eingesehen werden.
Rettenbach, 28.12.2022
gez. Sandra Dietrich-Kast, Erste Bürgermeisterin
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