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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Rettenbach

für den Bebauungsplan Nördlicher Ortsrand von Rettenbach, westlich der Sankt-Leonhard-Straße“.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet liegt westlich der Sankt-Leonhard-Straße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem Übersichtslageplan entnommen werden. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Zimmer 11, Marktstr. 19, 89362 Offingen, während folgender Zeiten:

Montag        08:00 – 12:15 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag      08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr (nach vorheriger

                   Terminvereinbarung)
Mittwoch      08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr (nach vorheriger

                   Terminvereinbarung)
Donnerstag   08:00 – 12:15 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag         08:00 - 12:15 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Rettenbach unter www.gemeinde-rettenbach.de eingesehen werden.

Rettenbach, 28.12.2022   
gez. Sandra Dietrich-Kast, Erste Bürgermeisterin
 

Übersichtslageplan
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