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Wasserentnahme für Poolfüllung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    
der Sommer und die nächste Poolsaison stehen vor der Tür.

Wie schon in den vergangenen Jahren besteht auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit den privaten Pool aus dem öffentlichen Hydranten zu befüllen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen die allgemeinen Bestimmungen der gültigen Satzung der Gemeinde Rettenbach, aber vor allem auch gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.
 


In der Satzung ist geregelt, dass ausschließlich die Gemeinde Rettenbach dem Kunden auf Antrag Entnahmevorrichtungen zur Verfügung stellt und die Bedingungen für die Benutzung festsetzt. Die Entnahme von Wasser ist ausschließlich über diese Entnahmevorrichtung und innerhalb des Versorgungsgebietes der Gemeinde Rettenbach gestattet.

 

Der Kunde trägt die Kosten für den Wasserverbrauch, 50% des Frischwassers als Abwasserverbrauch, eine Standrohrmiete sowie eine Desinfektionspauschale.

 

Sonstige Kosten für Arbeits- und Materialaufwand, die die Gemeinde Rettenbach nicht zu vertreten hat sowie Kosten, die auf besonderen Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert berechnet.

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Beschädigung oder Verlust der Entnahmevorrichtung, einschließlich der Zubehörteile, entstandenen Instandsetzungs- und Wiederbeschaffungskosten zu tragen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, die Verkehrssicherung nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) zu gewähren. Ab der Übergabestelle trägt der Kunde die Verantwortung gemäß der Trinkwasserverordnung. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Entnahmegarnitur abzubauen, hygienisch sicher und frostfrei zu verwahren und an den Bauhof zurückzugeben. Eine Weiterreichung an den nächsten Kunden ist strikt untersagt, da die Entnahmevorrichtungen nach der jeweiligen Benutzung geprüft und desinfiziert werden. Jegliche Beschädigung der Entnahmevorrichtung oder des Hydranten ist umgehend dem Bauhof zu melden.

 

Die Gemeinde Rettenbach unterstützt Sie gerne bei der Befüllung Ihres Pools und bittet Sie die aufgeführten Punkte zu beachten. Das Standrohr kann im Bauhof der Gemeinde nach Terminabsprache abgeholt werden.

 

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
Gemeinde Rettenbach



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