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Aktuelles aus dem Gemeinderat. Sitzung vom 19. Juni 2023: Windenergie ist ein Thema, mit dem sich auch unsere Gemeinde auseinandersetzen muss

 

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

 

Windräder in der Gemeinde Rettenbach? In der Juni-Sitzung hat sich der Gemeinderat ausführlich damit auseinandergesetzt. Hintergrund ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen wie auch die Fortschreibung des Regionalplans. Ziel darin ist das Bereitstellen von 1,8 Prozent an Flächen für Windenergie. Sogenannte Suchräume gibt es auch in unserem Gemeindegebiet, bis zum 14. Juli können die Kommunen in unserem Landkreis dazu Stellung nehmen. Um dies näher einschätzen zu können, haben wir uns zunächst mit einem Fachbüro verständigt. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Mindestabstand zur Wohnbebauung. Der absolute Grenzabstand beträgt 550 Meter – viel zu wenig, darin war sich das Gremium einig. Nach ausführlicher Beratung hat sich das Gremium für einen Abstand von  850 Metern zur Wohnbebauung ausgesprochen. Bei dieser Entfernung wären  3,4 Prozent der Flächen in unserer Gemeinde als mögliche Potentialflächen darstellbar. In unserer Stellungnahme werden wir uns auf zwei Flächen nördlich von Rettenbach, nördlich der Staatsstraße 2028 sowie auf eine weitere im Osten beziehen. Von einer vierten im Westen gelegenen Fläche wollen wir, unter anderem im Hinblick auf das Ortserscheinungsbild, zunächst Abstand nehmen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen: Es handelt sich um eine Stellungnahme. Wie sich das Thema Windkraft entwickelt und inwieweit unsere Gemeinde davon betroffen sein wird, das kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen. Die ausgearbeiteten Pläne des beauftragten Ingenieurbüros, welche in der Sitzung vorgestellt und besprochen wurden, werden auf unserer Homepage unter www.gemeinde-rettenbach.de veröffentlicht.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Burgstall“ möchten wir eine Erhöhung der bisher maximal erlaubten Wohneinheiten je Gebäude ermöglichen. Damit wären künftig je Gebäude zwei Wohnungen und bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte zwei Wohneinheiten zulässig. Wohnraum ist knapp, auch für Ferienwohnungen ist damit die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Gemeinderat hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit auseinandergesetzt. Der angepasste Entwurf wird nun ein weiteres Mal ausgelegt.

 

Ich wünsche Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger schöne Sommertage und verbleibe

 

mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus

 

Ihre

Sandra Dietrich-Kast

Erste Bürgermeisterin




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